Hochspannungshistorie

1950-1959
Bereits im Jahre 1950 wurden Freiluft-Strom-und Spannungswandler bis 220 kV von RITZ katalogmäßig angeboten. 1951 erfolgten die ersten Lieferungen für die Reihenspannung 110 kV.

Kombinierter Strom- und Spannungswandler mit einem Stromwandler-Wicklungssystem in Stützerkopf-Bauweise, mit Guss-Sockel, mit Luftabschluss (bestehend aus einem metallischen Faltenbalg) und im Bedarfsfalle mit Umschaltlaschen für verschiedene Primär-Nennströme.

1953 lieferte RITZ neun 380-kV-Stromwandler mit kapazitivem Spannungswandlerteil an die Königliche Wasserfallgesellschaft nach Nordschweden für das erste Höchstspannungsnetz der Welt mit 380 kV.

1957 erfolgte eine Lieferung an das RWE (Rheinisch Westfälisches Elektrizitätswerk) über 3 Stück 380-kV-Kombiwandler (mit kapazitivem Spannungswandlerteil).

Durchführungs-Stromwandler für 60 kV und 110 kV für Gebäudedurchführungen vom Innenraum zur Freiluft.

1960-1969
Die Vorgaben zur Weiterentwicklung der Wandler bis zunächst 220 kV.

1970-1975
In den 70er Jahren erfolgte eine grundsätzliche Änderung des konstruktiven Aufbaus aller Hochspannungswandler von 60 kV bis 800 kV.

1976-1985
Anfang der 80er Jahre wurde die Art des Luftabschlusses geändert. Anstelle des bisherigen Faltenbalgs wurde eine Dose mit welligen Flächen eingesetzt. Neben Wirtschaftlichkeit lag ihr Vorteil in einer großen Robustheit. Die Volumen-
differenz einer Dose beträgt 5 l entsprechend einer Ausdehnung von 63 l Öl bei 100° C Erwärmung.

Die konstruktiven Merkmale der letzten Baureihe ermöglichen Strom- und Spannungswandler bis 800 kV.

1986-2000
RITZ-Freiluft-Hochspannungsmesswandler bis 800 kV haben in Bezug auf Sicherheit, Wartungsfreiheit und Lebensdauer weltweit die Spitzenposition eingenommen.

Gasisolierte Spannungswandler werden an die gekapselten Schaltanlagen angeflanscht. Sie verursachen praktisch keinen zusätzlichen Platzbedarf. Die Isolationsstrecken befinden sich, wie bei den GIS, im Inneren des geerdeten Gehäuses.

Gasisolierte Freiluftwandler werden angewendet, wenn der Einsatz von Geräten mit Ölinhalt weitgehend zu vermeiden ist; z.B. in Trinkwasserschutzgebieten mit entsprechenden gesetzlichen Auflagen.